Der Fall Lindsay Clancy und die Frage nach der moralischen Verantwortung
Selbst für einen hartgesottenen Konsumenten von „True Crime“-Podcasts wie mich gibt es Fälle, bei denen ich lieber sofort wegklicke. Das ist eigentlich immer der Fall, wenn es um Verbrechen an Kindern geht. Einer dieser Fälle aber verließ jüngst die Sphäre der „True Crime“-Podcasts und löste in den USA eine gesellschaftliche Debatte über Verantwortung und Zurechnungsfähigkeit aus.
Lindsay Clancy soll am 24. Januar 2023 in Duxbury, Massachusetts, ihre drei kleinen Kinder im Alter von fünf und drei Jahren sowie von acht Monaten mit einem Gymnastikband erwürgt haben, nachdem sie ihren Mann für Besorgungen aus dem Haus geschickt hatte. Danach fügte sie sich Schnittverletzungen am Hals und an den Handgelenken zu und stürzte sich aus dem Fenster im zweiten Stock.
Clancy überlebte, ist aber durch den Sturz querschnittsgelähmt. Vor Gericht argumentierte Clancys Verteidigung, sie sei unschuldig, nicht, weil sie die Tat nicht begangen habe, sondern weil sie aufgrund einer postpartalen Psychose, auch „Wochenbettpsychose“ genannt, zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sei. Auch nach siebentägiger Beratung konnten sich die Geschworenen nicht einigen, weil einer von ihnen auf „schuldig“ beharrte, sodass der Richter am 4. September 2026 den Prozess schließlich für ungültig erklärte. Das Gericht vertagte die Anhörung auf den 2. November.
Was unbestritten ist
Unbestritten ist, dass Clancy in den Wochen und Monaten vor der Tat an einer schweren Wochenbettdepression einschließlich Schlafstörungen und Selbstmordgedanken litt und sich deswegen mehrfach in ärztliche Behandlung begab. Ihrem Mann erzählte sie auch von Gedanken, ihren Kindern etwas anzutun. Ob sie jedoch während der Tat tatsächlich eine männliche Stimme vernahm, die ihr das Verbrechen befahl und der sie willenlos ausgeliefert war, ist umstritten. Davon aber hängt es letztlich ab, ob sie zurechnungsfähig war oder nicht.
Der Fall schlägt in den USA hohe Wellen. Während vor allem Frauen Verständnis für Clancy zeigten und dem Verweis auf eine postpartale Psychose Glauben schenkten, waren Männer weniger geneigt, die Angeklagte für unzurechnungsfähig zu erklären. Zu geplant und durchdacht sei die schreckliche Tat vollzogen worden. Überhaupt dürften psychische Probleme nicht als Ausrede genommen werden, um Menschen die moralische und juristische Verantwortlichkeit zu nehmen.
Auch wenn die Beurteilung des konkreten Falls Clancy von einer psychologischen Expertise über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Psychose abhängt, bieten sich doch einige grundlegende philosophische Überlegungen an.
› Abonnieren Sie den Corrigenda-Newsletter und erhalten Sie einmal wöchentlich die relevantesten Recherchen und Meinungsbeiträge
In der Tat hat es etwas Entwürdigendes, wenn der Mensch für unzurechnungsfähig und damit für unfrei erklärt wird. Aus einem Täter, der zwar verbrecherisch, aber eben doch aus freien Stücken gehandelt hat, wird dann nämlich ein von inneren Kräften Getriebener, ein Nicht-Handelnder. Der Mensch zeichnet sich im Vergleich zu anderen leiblichen Geschöpfen dadurch aus, dass er vernunftbegabt ist und seinen Willen nach eben dieser Vernunft zu richten vermag.
Diese besondere Würde wird dem Täter, der für geistig unzurechnungsfähig gehalten wird, in einer gewissen Hinsicht abgesprochen. Aus einem zu bestrafenden Menschen wird dadurch – hart gesprochen – eine Art schädliches Tier, das es zu therapieren oder, wenn keine Behandlung fruchten will, unschädlich zu machen gilt.
So hat Georg Wilhelm Friedrich Hegel richtigerweise davon gesprochen, dass durch die Strafe „der Verbrecher als Vernünftiges geehrt“ werde.
Das entscheidende Kriterium
Steht aber unsere Vernunft nicht ständig unter dem Beschuss der Emotionen und Leidenschaften? Wird unser Geist zuweilen nicht auch durch Krankheiten oder bestimmte Substanzen wie Alkohol vernebelt? Sind wir denn wirklich je ganz zurechnungsfähig?
Wie eigentlich immer, wenn sich unser Denken nach Ordnung sehnt, lohnt es sich, bei Thomas von Aquin nachzulesen.
Das entscheidende Kriterium, so Thomas, ob wir für eine Tat, die wir begangen haben, moralisch entschuldigt sind oder nicht, ist die Freiwilligkeit. Wir müssen also fragen, ob eine Leidenschaft, die in uns entflammt ist, oder eine fixe Idee, die von unserem Geist Besitz ergriffen hat, unsere Freiwilligkeit außer Kraft setzt.
Dabei gilt es allerdings zu beachten, ob wir nicht selbst dafür verantwortlich sind, dass wir in einen solchen Zustand geraten sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn wir aus freien Stücken im Übermaß Alkohol konsumieren. Der freiwillig Betrunkene, so Thomas, ist für alle Taten, die er begeht, moralisch verantwortlich, auch wenn er im Zustand des Rausches keine rationale Kontrolle mehr über sich hat. Gleiches gilt für die Leidenschaften: Wenn wir wissen, dass bestimmte Situationen unser Gemüt auf unkontrollierbare Weise in Wallung bringen und dadurch unsere Vernunft ausschalten, sind wir dafür verantwortlich, solche Situationen zu meiden.
Moralisch entschuldigt sind wir dagegen nur, wenn unsere Rationalität durch äußere Einflüsse, für die wir nichts können, vollkommen außer Kraft gesetzt wird, wie etwa im Falle von schweren psychischen Krankheiten.
Welche Frage die Geschworenen beantworten müssen
Blickt man vor diesem Hintergrund auf den Fall von Lindsay Clancy, so ist ihr zugutezuhalten, dass sie sich vor der Tat tatsächlich wiederholt um medizinische Hilfe bemüht hat. Sie hat sich nicht nur nicht freiwillig in den schrecklichen Gemütszustand begeben, in dem sie sich und ihre Kinder töten wollte, sondern sie hat aktiv versucht, diesem Zustand zu entkommen.
Und doch bleibt fraglich, ob ihre Krankheit sie schließlich gänzlich ihrer rationalen Entscheidungsfähigkeit beraubt hat oder diese nur eine Schutzbehauptung ist.
Hatte sie etwa wirklich keine Wahl, als sie ihren Mann bewusst aus dem Haus schickte, um mit ihren Kindern allein zu sein? Sollte es zu einem zweiten Verfahren kommen, worüber Anfang November befunden wird, werden die Geschworenen genau diese Frage beantworten müssen.
› Kennen Sie schon unseren Corrigenda-Telegram- und WhatsApp-Kanal?
Kommentare
Es ist immer ein übergroßes Drama, wenn sich ein Mensch selbst das Leben nimmt, mehr noch, wenn er andere Leben mit in den Abgrund reißt.
Auffällig scheint mir schon, dass in der medialen Berichterstattung über Männer, die sich und ihre Kinder zu töten versuchen, meist von Egoismus, Narzismus, Besitzergreifen, toxischer Männlichkeit die Rede ist, selbst wenn nachweislich eine psychische Erkrankung im Spiel war. Bei Frauen berichten die Medien meist über einen "erweiterten Suizid".
Ich bin überzeugt, dass die Täterin aufgrund ihrer schweren Depressionen nicht voll schuldfähig war. Und durch den Tod ihrer Kinder und ihre Querschnittslähmung ist sie auch ohne Gerichtsurteil erheblich gestraft. Aber SchwangerschaftsPSYCHOSEN treten i.d.R. wenige Wochen nach der Geburt auf, nicht nach einigen Monaten!
Daher, um es drastisch zu formulieren: Ein gänzlicher Freispruch mangels Schuldfähigkeit wäre inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass Kindern jeglicher Schutz durch den Staat und sein Strafrecht entzogen wird, nur weil die Mutter große braune "Rehaugen" hat!
"Hatte sie etwa wirklich keine Wahl, als sie ihren Mann bewusst aus dem Haus schickte, um mit ihren Kindern allein zu sein? Sollte es zu einem zweiten Verfahren kommen, worüber Anfang November befunden wird, werden die Geschworenen genau diese Frage beantworten müssen."
Die 12 Geschworenen, darunter erstaunlicherweise 9 Frauen, haben diese Frage beantwortet. Nur einer behauptete, sie hätte eine Wahl gehabt, mehr noch, die Tat sei geplant. Dieser Abweichler, namentlich bekannt, wird nun psychologisch unter die Lupe genommen u. öffentlich zerlegt.
Der eine Schuld aufhebende Zwang ist ein (Hilfs-)Konstrukt, durch das wir uns einbilden können, die entsetzlichste aller Taten verstehbar zu machen. Genau betrachtet, entzieht sich die Tat u. das Motiv (d.h., das nicht nur begründende, sondern zu ihr hin treibende Faktum) jedem Verstehen. Manchmal mag die Bösartigkeit eines launenhaften Teufels eine viel bessere Erklärung sein als eine psychiatrische Diagnose.
Der freiwillig Betrunkene, so Thomas, ist für alle Taten, die er begeht, moralisch verantwortlich, auch wenn er im Zustand des Rausches keine rationale Kontrolle mehr über sich hat.
Hier sollte man, denke ich, mehr differenzieren – womit ich mich zugegebenermaßen etwas an das aktuelle Strafrecht anlehne: Er ist immer voll verantwortlich für die Volltrunkenheit, die ja (mit einer gewissen Betonung auf das Voll-) schon an sich eine schwere Sünde ist (heißt konkret: beichten muß er sowieso); er ist auch voll verantwortlich für die Sünden, zwecks deren Begehung er sich den Rausch angetrunken hat; für die übrigen würde ich lieber von einer teilweisen Verantwortlichkeit sprechen, die sicherlich auch bei den Sünden größer ist, bei denen er vernünftigerweise damit rechnen muß...
Ohnehin ist aber immer zu bemerken: Die meisten im landläufigen Sinn Betrunkenen sind zwar, wie der Artikel sehr richtig sagt, benebelt; aber eben doch noch fähig, Entscheidungen zu treffen. Für die Zurechnungsfähigkeit – im moralischen Sinn verstanden jetzt, das Strafrecht ist ein anderes Thema, auch wenn es gute Gründe gibt zu wünschen, daß es auch dort so sein sollte – kommt es nicht darauf an, daß man vollkommen frei von jedem Einfluß durch Lebensumstände, alte Wunden, akute Krankheiten, Hunger, Durst, Alkohol, Kaffee, Drogen usw. ist. (Der hl. Thomas hätte, vom Stand der Wissenschaft seiner Zeit ausgehend, hier z. B. auch die astrologischen Konstellationen eingefügt.) In der Tat: Wer ist das schon jemals, wenn wir's wirklich genau nehmen. Es kommt darauf an, daß man keine willenlose Marionette ist, daß man theoretisch schon noch nein sagen können könnte – und das können sie.
Konkret zum Fall: Ohne mir psychiatrische Spezialkenntnisse anmaßen zu wollen, aber meine instinktive Reaktion auf "ich habe eine Stimme gehört, die mir befohlen hat" ist ja, selbst wenn ich mir den Gedanken an Schutzbehauptungen verbiete, die: "Dann erweise ihr halt Ungehorsam."
Im übrigen verstehe ich die Angeklagte und ihre Verteidiger auch insofern nicht, daß sie einen solchen Freispruch überhaupt wollen. Chesterton sagte: "As a matter of admittedly vanity, I would rather be called a murderer than a homicidal maniac" (Zitat nicht wörtlich), und wer würde anders fühlen? Gewiß, bei Schuldspruch steht theoretisch die Todesstrafe im Raum, aber zum einen: selbst dann, zum anderen: zu der wird sie in den USA bei Wochenbettdepression doch eh niemand verurteilen.