Wenn der Stuhl in der Schule nach den Sommerferien leer bleibt
Für die meisten Schüler endet eine Reise in die Sommerferien mit der Rückkehr ins Klassenzimmer. Für einige offenbar nicht. Sie reisen mit ihrer Familie ins Herkunftsland der Eltern und werden dort gegen ihren Willen verheiratet oder festgehalten. Baden-Württemberg warnt jetzt seine Schulen ausdrücklich vor solchen Fällen. Das Kultusministerium weist darauf hin, dass bei Jugendlichen, die nach den Ferien unangemeldet nicht in den Unterricht zurückkehren, „in Einzelfällen der Verdacht einer Zwangsverheiratung oder eines Festhaltens im Ausland bestehen“ könne. Schulen erhalten einen Notfallbogen, damit Lehrer Warnsignale möglichst erkennen, bevor die Reise beginnt.
Die Behörden in Berlin kennen das Problem ebenfalls. Sie warnen, dass Jugendliche mitunter noch mit der Vorstellung ins Ausland reisen, eine geplante Heirat dort ablehnen zu können. Ein „Trugschluss“, wie es heißt. Betroffenen würden Reisepass, Handy und Bargeld abgenommen. Eine Rückholung nach Deutschland sei anschließend „extrem schwierig bis unmöglich“.
Für diese besondere Form der Zwangsverheiratung gibt es im Behördendeutsch einen drastischen Begriff: „Heiratsverschleppung“. Der vom baden-württembergischen Sozialministerium herausgegebene „GesellschaftsReport BW“ bezeichnet in Ausgabe 1/2022 damit Fälle, in denen Betroffene oft unter dem Vorwand einer Urlaubsreise ins Ausland gebracht und dort gegen ihren Willen verheiratet werden.
Kriminalstatistik zeigt nur kleinen Ausschnitt
Über das tatsächliche Ausmaß kann der Staat keine belastbare Auskunft geben. Die Bundesregierung bezeichnet Zwangsheirat als „schwere Verletzung der Menschenrechte“. In der Polizeilichen Kriminalstatistik taucht sie nur selten auf: 2024 wurden bundesweit 60 Fälle nach dem einschlägigen Paragrafen 237 des Strafgesetzbuchs registriert. 2023 waren es ebenfalls 60, 2022 lediglich 51.
Dass damit kaum das gesamte Phänomen erfasst sein dürfte, zeigen Zahlen aus Schulen und Beratungsstellen. Die Frauenrechtsorganisation Terres des Femmes ermittelte 2022 bei einer nicht repräsentativen Schulumfrage 1.847 Fälle einschließlich Verdachtsfällen von angedrohter oder vollzogener Früh- und Zwangsverheiratung. 379 Fälle stuften die Befragten als gesichert ein. Eine Hochrechnung auf Deutschland lässt die Erhebung ausdrücklich nicht zu.
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Auch regionale Untersuchungen zeigen jedoch eine Größenordnung, die mit den bundesweit 60 polizeilich erfassten Fällen schwer zusammenpasst. In Berlin wurden für 2022 insgesamt 496 drohende oder vollzogene Zwangsverheiratungen bekannt. Aufschlussreich mit Blick auf die Ferien: 88 Prozent der vollzogenen Zwangsverheiratungen fanden im Ausland statt, überwiegend während der schulfreien Zeit. Die Diskrepanz zwischen den Zahlen zeigt ein Kernproblem: Was Schulen, Jugendämter oder Beratungsstellen erfahren, erreicht nur zu einem kleinen Teil die Kriminalstatistik.
Warum ausgerechnet die Schule zum Schutzraum wird
Die besondere Rolle der Lehrer zeigte sich während der Corona-Pandemie. Als die Schulen geschlossen waren, gingen bei einer baden-württembergischen Fachberatungsstelle die Anfragen zeitweise fast auf null zurück. Daraus sei deutlich geworden, „dass die Schule ein ganz, ganz wichtiger Schutzraum für die Mädchen und jungen Frauen ist, an dem sie sich Unterstützung holen“, heißt es in der Analyse aus dem Ländle.
Das sei umso wichtiger, weil manche Betroffene außerhalb der Schule eng kontrolliert werden. Nach Angaben der Fachstellen werden Mädchen zur Schule oder Ausbildung gebracht und anschließend wieder abgeholt. Teilweise müssen sie mit Fotos belegen, wo sie sich gerade aufhalten.
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Wer einen Verdacht bemerkt, muss allerdings wissen, was er tut. Berlin warnt Lehrer ausdrücklich davor, in einer solchen Situation reflexartig die Eltern zu kontaktieren. Das könne „die Gefährdung massiv erhöhen“.
Wie berechtigt diese Warnung ist, zeigt ein im oben genannten baden-württembergischen „GesellschaftsReport“ dokumentierter Fall (s. dort S. 16f.). Eine 15-Jährige wandte sich an das Jugendamt, weil sie fürchtete, ins Ausland gebracht zu werden. Sie bat ausdrücklich darum, ihre Eltern nicht über das Hilfegesuch zu informieren. Doch sie wurde nicht ernst genommen und die Eltern dennoch benachrichtigt. Später berichtete eine Mitarbeiterin einer Fachberatungsstelle über das Mädchen: „Und mittlerweile ist sie im Ausland und kommt nicht mehr raus.“
Klarer Straftatbestand mit schwieriger Beweislage
Am Gesetz liegt es nicht. Zwangsheirat ist in Deutschland eine Straftat. Der Paragraf 237 StGB sieht grundsätzlich Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. Der Gesetzgeber hat dabei genau jene Konstellation berücksichtigt, vor der die Kultusbehörden jetzt zu Ferienzeiten warnen: Strafbar ist auch, einen Menschen mit Gewalt, Drohung oder List ins Ausland zu bringen oder ihn dort an der Rückkehr zu hindern, um eine Zwangsheirat durchzusetzen. Bereits der Versuch ist strafbar.
Zwischen Strafgesetzbuch und Strafverfolgung liegt allerdings die schwierige Wirklichkeit familiärer Abhängigkeiten. Der Druck wird meist nicht öffentlich ausgeübt. Drohungen fallen innerhalb der Familie und hinterlassen selten verwertbare Spuren. Betroffene müssten gegen Eltern oder andere nahe Angehörige aussagen. Und befindet sich eine Jugendliche erst im Ausland, sind die Möglichkeiten deutscher Behörden begrenzt.
Hinzu kommt eine juristische Besonderheit: Paragraf 237 bezieht sich auf rechtswirksame Ehen. Bei ausschließlich religiösen oder traditionellen Verbindungen kann das Verhalten zwar andere Tatbestände wie Nötigung erfüllen, ohne dass damit automatisch eine Zwangsheirat im strafrechtlichen Sinne des Paragrafen 237 vorliegt.
„Bei denen ist das halt so“
Terres des Femmes weist zugleich darauf hin, dass Zwangsverheiratung nicht als Problem einer einzelnen Religion verstanden werden sollte. Die Frauenrechtsorganisation sieht die Ursachen vor allem in patriarchalen Familienstrukturen, traditionellen Geschlechterrollen und Vorstellungen von Familienehre; in vielen Ländern spiele zudem Armut eine Rolle. Allerdings zeigen die verfügbaren Daten eine deutliche Verbindung zu muslimisch geprägten Herkunftsmilieus. In einer vom Bundesfamilienministerium beauftragten Untersuchung entfielen bei den Fällen, in denen Angaben zur Religion der Eltern vorlagen, 83 Prozent auf den Islam. Häufigstes Herkunftsland der Eltern war mit 44 Prozent die Türkei; es folgten Serbien einschließlich Kosovo und Montenegro, Irak und Afghanistan mit jeweils sechs bis neun Prozent.
Das bedeutet nicht, dass Zwangsheirat islamisches Gebot wäre. Auch die Scharia ist kein einheitliches Gesetzbuch, und eine Eheschließung gegen den Willen eines Partners lässt sich nicht pauschal mit dem Islam begründen. In einzelnen Herkunftsländern greifen jedoch religiös geprägtes Familienrecht, patriarchale Traditionen und gesellschaftliche Vorstellungen von Ehre ineinander.
Eine weitere Beobachtung über den Umgang deutscher Institutionen mit dem Thema findet sich wiederum im „GesellschaftsReport“ Baden-Württemberg (s. 17). Eine Fachkraft aus der Jugendsozialarbeit beschreibt dort, wie kulturelle Rücksichtnahme in Wegsehen umschlagen kann: „Wir haben manchmal so eine Toleranz entwickelt: Bei denen ist das halt so.“ Bei einer Straftat könne das aber kein Maßstab sein. Deswegen müssten Schulen, Jugendamt und Polizei vorausschauend handeln. Wenn der Stuhl nach den Sommerferien leer bleibt, beginnt die Suche womöglich erst dann, wenn die Betroffenen längst außerhalb der Reichweite deutscher Behörden sind.
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